AGB

My Foot® Allgemeine Geschäftsbedingungen


Des Unternehmens Foot-Facts Lda. mit Sitz in São João da Madeira, Portugal, eingetragen bei der Handelskammer in Santa Maria Feira unter der Nummer PT509996787 seit 2011.

 

Artikel 1 Anwendbarkeit 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufsangebote, Bestellungen und Vereinbarungen von Foot-Facts Lda., einschließlich aller Verpflichtungen, die aus einer Vereinbarung entstehen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  2. Foot-Facts Lda. ist an abweichende Bestimmungen nur gebunden, wenn diese durch das Unternehmen schriftlich genehmigt wurden, und nur für die Vereinbarung, auf die sich diese Genehmigung bezieht.
  3. The buyer or the person to whom an offer has been made by Foot-Facts Lda. is deemed to have accepted these terms and conditions, even if he should have availed himself of – whether or not – filed terms and conditions upon the conclusion of the purchase agreement. The latter terms and conditions shall not apply to offers made by Foot-Facts Lda. and/or agreements concluded by or in the name of Foot-Facts Lda., and are herewith explicitly declined.

 

Artikel 2 Angebote

  1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle unsere Angebote mit den darin enthaltenen Preisen und Spezifikationen in jedweder Form oder jeglicher Art unverbindlich. 
  2. Angebote, die in unserem Namen durch unsere Vertreter oder Zwischenhändler erfolgt sind, sind für uns nur dann innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen nach dem Datum des Angebots bindend, falls und insofern sie schriftlich durch eine autorisierte Person, das heißt, einen autorisierter Vertreter von Foot-Facts Lda., wie durch die Unternehmenssatzung vorgeschrieben, bestätigt wurden, oder der autorisierte Vertreter die entsprechende Befugnis hat.

 

Artikel 3 Vereinbarung

  1. Die Verpflichtungen von Foot-Facts Lda., die sich aus einem Vertrag oder einer Vereinbarung ergeben, sind auf den Inhalt der Auftragsbestätigung und der ursprünglichen schriftlichen Bestellung des Käufers beschränkt.
  2. Die Vereinbarung mit Foot-Facts Lda. erfolgt durch Annahme des Angebots durch den Käufer oder durch Senden einer Bestellbestätigung von uns, sofern der Käufer dieser Bestätigung nicht schriftlich innerhalb eines Zeitraums von 5 Tagen widerspricht. Es wird erwartet, dass die Vereinbarung am Tag der Datierung der Bestellbestätigung bestätigt wird.
  3. Zusatzvereinbarungen oder Änderungen der Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie durch Foot-Facts Lda. schriftlich bestätigt wurden.
  4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann in dem spezifischen Fall, dass der Käufer als juristische Person qualifiziert ist, das Management/der Manager, das/der den Käufer bei Eingehen der Vereinbarung repräsentiert, für die Verpflichtungen der spezifischen Vereinbarung und auch für Schäden verantwortlich sein, die sich aus Buchungsmängeln von Seiten des Käufers ergeben, und auch für Schäden, die durch illegales Verhalten des Käufers gegenüber Foot-Facts Lda. verursacht werden.

 

Artikel 4 Preise

  1. Waren werden von Foot-Facts Lda. zu dem auf unserer Bestätigung angegeben Preis geliefert, mit Ausnahme von Preisen, die gemäß den Anforderungen der Angemessenheit und Fairness offensichtlich falsch sind.
  2. Jede Erhöhung des Preisfaktors, der den Kostenpreis betrifft und nach dem Datum des Angebots auftritt oder in Kraft tritt (einschließlich Erhöhungen bei Gehältern und/oder Sozialbeiträgen, Steuern, Importzöllen, Rohmaterialpreisen, Währungskursen usw.) gibt Foot-Facts Lda. das Recht, den vereinbarten Preis der zu liefernden Waren bis zum Lieferdatum entsprechend zu erhöhen, wobei alle relevanten geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen.
  3. Bei Preiserhöhungen werden die neuen Preise dem Käufer bekanntgegeben, der in diesem Fall das Recht hat, den Kaufvertrag per Einschreiben innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Preiserhöhung zu stornieren, ohne zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet zu sein. Wenn der Käufer den Vertrag innerhalb dieses Zeitraums nicht storniert, wird davon ausgegangen, dass er den erhöhten Preisen zustimmt.

 

Artikel 5 Lieferung

  1. Die Lieferzeit gilt ab dem Datum, das in der schriftlichen Bestellbestätigung angegeben ist, die von Foot-Facts Lda. oder in seinem Namen unterzeichnet ist, unter Berücksichtigung der Lieferzeitverteilung, wie auf dem Bestellformular angegeben.
  2. Alle von Foot-Facts Lda. angegeben Liefertermine sind stets unverbindlich, Foot-Facts Lda. wird jedoch im Rahmen des Zumutbaren versuchen, diese so weit wie möglich einzuhalten. Falls kein Liefertermin vereinbart wurde, wird der Liefertermin auf 7 Wochen nach dem Datum der Bestellbestätigung festgelegt. Wenn der angegebene Termin/die angegebenen Termine von uns nicht eingehalten werden können, wird Foot-Facts Lda. den Käufer darüber mit angemessener Dringlichkeit unter Angabe des dann erwarteten Liefertermins/oder der dann erwarteten Liefertermine informieren.
  3. Eine Überschreitung der Lieferzeit – aus irgendeinem Grund – berechtigt den Käufer nicht zur Forderung von Schadenersatz, zur Weigerung, die Waren anzunehmen, zur vollständigen oder teilweisen Auflösung der Vereinbarung oder zur Einreichung von Klagen zur Erfüllung dieser Vereinbarung. Durch Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Käufer außerdem, dass er Foot-Facts Lda. bei allen Ansprüchen schadlos hält, die Dritte als Ergebnis der verspäteten Lieferung anmelden könnten. Nach Überschreiten der angegebenen Lieferzeit hat der Käufer das Recht, einen angemessenen späteren Liefertermin von Foot-Facts Lda. per Einschreiben zu fordern.
  4. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Foot-Facts Lda. zu keiner Entschädigung aufgrund des Überschreitens von Lieferzeiten verpflichtet, und Foot-Facts Lda. hat keine Verpflichtungen gegenüber Dritten.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen ab Lager. Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferzeit bei Verfügbarkeit vom Kunden nicht abgeholt wurden, werden diese auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Waren, die vor dem vereinbarten oder bevorzugten Liefertermin geliefert werden, müssen vom Kunden auf eigene Kosten und Gefahr gelagert werden.

 

Artikel 6 Höhere Gewalt

  1. Foot-Facts Lda. übernimmt keine Haftung für eine Nichterfüllung des Vertrags, die durch Folgendes verursacht wird: Krieg, Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Stilllegung, (Handels-)Blockaden, Import- und Exportembargos, Abwertung der Zahlungswährung, vollständige oder teilweise Konfiszierung der Waren, Brand- und Sturmschäden, Fluten, Streiks, Boykotte unserer Zulieferer, Epidemien, Rohmaterialmangel, Fabrikunterbrechungen aus beliebigem Grund, mangelnde Produktionskapazität und Transporteinrichtungen sowie Unterbrechung der Lieferung von Rohmaterialien und andere Umstände der Art, dass von Foot-Facts Lda. billigerweise nicht erwartet werden kann, die Vereinbarung zu erfüllen.
  2. Foot-Facts Lda. hat bei Eintreten eines der Ereignisse, die in Artikel 6.1 angegeben sind, das ausdrückliche Recht, die Erfüllung der Vereinbarung auf ein späteres Datum zu verschieben oder die Vereinbarung ganz oder teilweise so zu ändern, dass wir die Vereinbarung vollständig oder teilweise erfüllen können, ohne dass Schadenersatz von uns gefordert werden kann.
  3. In dem Fall, dass der Aufschub der Vereinbarung seitens Foot-Facts Lda. länger als 3 Monate beträgt, hat Foot-Facts Lda. das Recht, die Vereinbarung oder den noch nicht erfüllten Teil zu stornieren, ohne dass Schadenersatz von Foot-Facts Lda. gefordert werden kann. Bei Teilerfüllung hat der Käufer die Pflicht, den finanziellen Teil der Vereinbarung zu erfüllen, der teilweise erfüllt wurde.

 

Artikel 7 Zahlungen

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Zahlung für in Rechnung gestellte Waren entsprechend der Vereinbarung oder den für die Zahlung festgelegten allgemeinen Bedingungen erfolgen. Sofern nicht anders in den Vereinbarungen vereinbart, müssen alle Rechnungen von Foot-Facts Lda. innerhalb von 15 Tagen nach Datum der Rechnung ohne irgendwelche Rabatte unverzüglich bezahlt werden. Foot-Facts Lda. ist berechtigt, (Teil-)Vorauszahlungen oder Sicherheiten für die Zahlung des Verkaufspreises zu fordern.
  2. Falls der geschuldete Betrag nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt wird, erfolgt eine Erhöhung des fälligen Betrags um 1,5 % pro Monat und Teilmonat als Zinsen, außer der gesetzliche Zinssatz liegt höher, in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz fällig. Diese Zinsen sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung stattfinden hätte sollen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die tatsächliche Zahlung stattgefunden hat, fällig. Sollte die Zahlung nach Senden einer Zahlungsforderung immer noch nicht erfolgt sein, haben wir das Recht, den fälligen Betrag, um den Zinssatz sowie Gerichts- und außergerichtliche Kosten zu erhöhen. Diese Kosten werden auf mindestens 15 % der Auftragssumme, jedoch mindestens 250,- € festgelegt.
  3. Sollten Zahlungen nicht innerhalb der festgelegten Frist beglichen werden und der Käufer eine Mahnung erhalten haben, kann Foot-Facts Lda. alle anderen Verpflichtungen gegenüber diesem Käufer ohne jegliche Haftung für Schäden des Käufers aufgrund der Tatsache, dass dem Käufer keine Produkte geliefert werden, verschieben oder stornieren. Alle finanziellen Verpflichtungen, Waren und aufgelaufene Kosten zu bezahlen, bleiben bestehen, selbst wenn Foot-Facts Lda. weitere Lieferungen aufgrund der Nichtzahlung zurückhält.
  4. Für den Fall, dass eine unterzeichnete Bestellung, die von uns bestätigt wurde, vom Käufer storniert wird, der Käufer als zahlungsunfähig erklärt wird, eine Aufschiebung der Zahlung fordert oder unter Vormundschaft des Gerichts gestellt wird oder wenn Waren und Zahlungen konfisziert wurden oder der Käufer sich in Liquidation befindet oder aufgelöst wird, kann Foot-Facts Lda. eine vollständige Entschädigung verlangen, die Schadenersatz für die Produktion, Lagerung nicht gelieferter Waren, Bestandskosten beinhaltet. Der Schadenersatz wird mit 45 % des Warenwerts berechnet. Der Schadenersatz wird für alle nicht bezahlten Rechnungen berechnet. Wenn der Kunde die in Artikel 3.2 angegebenen Waren nach 8 Kalendertagen nach Datum der Bestellbestätigung storniert oder sich weigert, die bestellten Waren bei Lieferung anzunehmen oder die Waren nicht geliefert werden können, da sich eine nicht ausreichende Zahlung vorliegt, werden ebenfalls 45 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz fällig. Außerdem beinhaltet der Schadenersatz auch Rechnungsbeträge aller ausstehenden Rechnungen.
  5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Zahlungen durch den Käufer unabhängig von der Erklärung des Käufers, dass mit der Zahlung eine andere Rechnung beglichen werden soll, von der ältesten ausstehenden ersten Rechnung abgezogen.
  6. Für den Fall, dass sich Foot-Facts Lda. entscheidet, die Erfüllung von ein oder mehreren Vereinbarungen fortzusetzen, haben wir das Recht, eine angemessene Sicherheit vom Käufer zu fordern.

 

Artikel 8 Sicherheiten

  1. Solange alle von Foot-Facts Lda. gelieferten Waren, einschließlich Verpackung sowie möglichen Zinsen und Kosten, noch vom Käufer zu zahlen sind, behält Foot-Facts Lda. das Eigentumsrecht an allen Waren (einschließlich solcher, die bereits bezahlt wurden), die von Foot-Facts Lda. geliefert wurden, als Sicherheit für die Zahlung. Daher hat Foot-Facts Lda. das Recht, diese Waren vom Käufer zurückzufordern oder zurückbringen zu lassen, wobei deren Wert mit maximal 55 % des ursprünglichen Verkaufspreises festgelegt wird. Wenn der Käufer als Unternehmen oder Einzelunternehmer oder Partner insolvent wird oder etwas tut oder nicht tut, was eine Person berechtigen würde, gegen den Kunden und/oder seine Vermögenswerte:
  2. Verfahren für die Einziehung von Schulden oder Schadenersatz anzustrengen
  3. Zwangsvollstreckung (in allen Formen) oder Pfändung vorzunehmen
  4. eine gesetzliche Forderung oder einen Konkursantrag oder eine Auflösung zu bewirken
  5. einen Antrag zur Ernennung eines Verwalters vorzulegen
  6. die Ernennung eines Empfängers zu erlauben
  7. einen Antrag zur Ernennung eines Verwalters eines Liquidators vorzulegen  
  8. gewährt der Käufer den Unternehmen eine unwiderrufliche Erlaubnis, die Räumlichkeiten, in denen die Waren gelagert sind oder in denen angemessenerweise angenommen werden kann, dass diese gelagert werden, zu folgenden Zwecken zu betreten:
  9. diese jederzeit zu inspizieren
  10. nach Beendigung des Rechts, die Waren zu besitzen, die erneute Inbesitznahme derselben
  11. Der Käufer trägt jedoch vom Augenblick der Lieferung an das Risiko direkter und indirekter Schäden an den Waren und der Verpackung.
  12. Bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich aus der Vereinbarung ergeben, einschließlich möglicher Zinsen und Kosten, ist es dem Käufer verboten, die Waren an einen Dritten zu verkaufen oder zu liefern.
  13. Falls die Waren von Foot-Facts Lda. nicht bezahlt und an einen Dritten verkauft und geliefert werden, dürfen die restlichen Waren unter dem Vertrag abgeholt werden. In diesem Fall hat Foot-Facts Lda. auch das Recht, gleichzeitig ohne jegliche Genehmigung durch den Kunden, sämtliche Waren und Verpackung an dem Ort abzuholen, an dem sich die Waren und die Verpackung befinden. Der Käufer ist bei unserer ersten Anfrage verpflichtet, anzugeben, wo sich die spezifischen Waren befinden, und muss Foot-Facts Lda. ermöglichen, die Waren abzuholen. Foot-Facts Lda. übernimmt keine Haftung für Schäden des Kunden, die sich aus diesem Abholungsrecht ergeben. Der Käufer befreit uns von jeglicher Verantwortung bei Versicherungsansprüchen, deren Durchsetzung von Dritten gegenüber Foot-Facts Lda. versucht werden könnte. Der Wert der zurückzunehmenden Waren wird mit maximal 45 % des ursprünglichen Verkaufspreises festgelegt.

 

Artikel 9 Differenzen und Toleranzen

  1. Anbetracht dessen, dass es den Grundsätzen von Foot-Facts Lda. entspricht, sich auf die kontinuierliche Verbesserung seiner Produkte zu konzentrieren, behält sich Foot-Facts Lda. das Recht vor, seine Produkte in geringem Umfang in Bezug auf Design, Konstruktion, Farbe und Zusammensetzung zu ändern, wenn das Unternehmen dies als gerechtfertigt ansieht oder wenn dies wesentlich ist, um die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
  2. Wenn Foot-Facts Lda. damit rechnet, dass technische Probleme in der Produktion größere Abweichungen verursachen werden, wird Foot-Facts Lda. den Käufer zeitnah informieren.
  3. Der Käufer akzeptiert alle geringeren und/oder üblichen Unterschiede bei Farbe und Design der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen und dies stellt keinen Grund für eine Reklamation dar. Farbunterschiede der Materialien, die in der Branche erlaubt sind, stellen kein Recht auf Ersatz oder Rückerstattung dar. Die Beurteilung möglicher Unterschiede bezieht sich auf ein durchschnittliches Beispiel des spezifischen Unterschieds und nicht auf ein spezifisches Beispiel.  
  4. Wenn der Käufer Foot-Facts Lda. keine Anweisungen zu Transportmittel, Versand, Verpackung usw. angibt, bestimmt Foot-Facts Lda. dies selbst nach bestem Wissen. Sofern nicht anders vereinbart, akzeptiert der Käufer alle damit verbundenen Risiken, einschließlich Schuld und Fahrlässigkeit des Transportunternehmen.
  5. Eventuelle spezifische Wünsche des Käufers in Bezug auf Transport und Verpackung werden erst erfüllt, nachdem diese vom Käufer schriftlich bestätigt und die Zusatzkosten von ihm bezahlt wurden.

 

Artikel 10 Garantie

  1. Foot-Facts Lda. garantiert für einen maximalen Zeitraum von sechs Monaten ab Datum der Lieferung an den Benutzer, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen entsprechen, die für sie unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Produkts und des Gebrauchs, für dieses es üblicherweise hergestellt wurde, im angemessenen Rahmen festgelegt wurden, wobei die in Artikel 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bestimmungen eingehalten werden. Diese Garantie impliziert, dass Foot-Facts Lda. sich um die Reparatur der Produkte kümmert oder diese ersetzt oder den vereinbarten Verkaufspreis, wie vom Käufer bezahlt, vollständig oder teilweise ohne Gebühren gutschreibt (je nach wirtschaftlicher Lebensdauer des Produkts). Leder in Lack-, Präge- und Crackle-Optik sowie Sohlen aus thermoplastischem Gummi (TR) sind von der Garantie nicht abgedeckt.
  2. Garantieansprüche müssen vom Käufer schriftlich unter Angabe aller Umstände, auf denen der Garantieanspruch basiert, zusammen mit den spezifischen Artikeln eingesendet werden. In jedem Fall beurteilt Foot-Facts Lda., ob es den Garantieanspruch akzeptiert. Der Anspruch wird abgelehnt, wenn die vom Anspruch betroffenen Artikel angepasst, vom Käufer oder einem Dritten repariert oder für einen anderen Zweck als den, für den sie gedacht sind, verwendet wurden oder die Pflege des Schuhs unserer Meinung nach nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein Garantieanspruch wird auch abgelehnt, wenn das Produkt äußeren Kräften ausgesetzt wurde, die beim normalen Gebrauch nicht zu erwarten sind. Sämtliche Garantien laufen zwei Jahre nach Lieferung ab. Danach werden keine Ansprüche mehr akzeptiert.  
  3. Wenn ein Käufer beim Verkauf an einen Dritten andere Garantiebedingungen für unsere Artikel verwendet, geschieht dies auf eigene Kosten und Gefahr des Käufers und stellt keine Gelegenheit dar, unsere Garantiebedingungen zu erweitern. Die Bedingungen bleiben jederzeit wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, begrenzt auf die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes oder die Gutschrift des Kaufpreises für den Käufer.
  4. Für die Eignung unserer Produkte für eine spezifische Verwendung durch einen Benutzer ist keine Garantie anwendbar. Unsere Modelle basieren auf allgemeinen Gebrauchsnormen, nicht auf spezifischen. Jegliche Garantieversprechen des Käufers an einen Dritten erfolgen auf eigene Kosten und Gefahr des Käufers.

 

Artikel 11 Haftung

  1. Produkte Daher übernimmt Foot-Facts Lda. keine Haftung für irgendwelche indirekten Schäden aus beliebigem Grund, dies beinhaltet in jedem Fall Schäden durch entgangene Einnahmen, die sich aus einem Fehler bei den Waren oder Dienstleistungen ergeben, die von Foot-Facts Lda. geliefert werden.
  2. Foot-Facts Lda. übernimmt in keinem Fall eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden des Käufers, die durch die an oder von Foot-Facts Lda. gelieferten Waren an Sachen oder Personen entstehen.
  3. Für alle Schäden und Kosten wie oben erwähnt haftet der Käufer. Dies befreit uns von jeglichen Ansprüchen, die Dritte uns gegenüber anmelden.
  4. Falls der Käufer Versprechen in Bezug auf die Garantiebedingungen in diesem Artikel oder andere Versprechen gibt, die mit den Bedingungen in Konflikt stehen, erfolgt eine solche Vereinbarung immer auf sein eigenes Risiko.
  5. Bei fehlerhaften Produkten irgendwelcher Art ist unsere Haftung jederzeit auf den Betrag begrenzt, den unsere Haftpflichtversicherung für die Produkthaftung gewährt.

 

Artikel 12 Beschwerde

  1. Eine mögliche Reklamation in Bezug auf die von Foot-Facts Lda. gelieferten oder disponierten Produkte muss innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mit einer detaillierten Beschreibung der Fakten, auf denen der Anspruch basiert, an Foot-Facts Lda. gesendet werden. Nach diesem Zeitraum ist das Recht auf Reklamation abgelaufen.
  2. Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Waren werden erst behandelt, wenn der Käufer die Waren frei an Foot-Facts Lda. zurückgeschickt hat. Wenn Foot-Facts Lda. der Meinung ist, dass die Beschwerde über diese Waren zu Recht erfolgt ist, ist die einzige Maßnahme, die von Foot-Facts Lda. unternommen wird, ein Ersatz der zurückgeschickten Waren.
  3. Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Datum des Versendens der Rechnung eingereicht werden.
  4. Im Fall einer Reklamation ist der Käufer trotzdem verpflichtet, die Vereinbarung zu erfüllen. Nur im Fall unserer expliziten schriftlichen Genehmigung ist es dem Käufer erlaubt, die Begleichung der Rechnung aufzuschieben.

 

Artikel 13 Zahlungsausfall

  1. Wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen kann, nachdem Foot-Facts Lda. eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 8 Tagen für die Stornierung der Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention gesendet hat, können wir vom Käufer fordern, alle nicht beglichenen Verpflichtungen zu begleichen, und wir können alle Kosten und entgangenen Gewinne und Inkassogebühren dem Käufer in Rechnung stellen. Der Mindestbetrag hierfür liegt bei 45 % des vereinbarten Verkaufspreises.

 

Artikel 14 Vertragspartei außerhalb der Europäischen Union

  1. Bei einem internationalen Kaufvertrag mit einem Käufer außerhalb der Europäischen Union gilt das Gesetz vom 15. Dezember 1971 zur Ausführung des am 1. Juli 1964 geschlossenen Abkommens über das einheitliche Gesetzt über den internationalen Kauf liquider Vermögenswerte (Trb. 1964 117 und 1968, 13) nicht, außer wenn der Kaufvertrag mit dem Käufer oder ein Rechtsstreit, der sich aus einem solchen Vertrag ergibt, nicht durch einen portugiesischen Rechtsanwalt behandelt wird, sofern im Kaufvertrag nicht davon abgewichen wird und insoweit es keine individuelle Vereinbarung mit dem Käufer gibt oder diese nicht anwendbar ist.

 

Artikel 15 Urheberrecht

  1. Foot-Facts Lda. besitzt alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf alle von Foot-Facts Lda. oder auf unsere Anweisungen produzierten Designs, Modelle, Produktionstechniken usw. Alle Produkte und Materialien, die für die Produktion gedacht sind, sowie alle Formen und Leisten bleiben jederzeit das Eigentum Foot-Facts Lda., sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  2. Dem Käufer oder einem möglichen Dritten ist es ausdrücklich verboten, unsere Designs, Modelle, Leisten, Formen usw. ohne unsere Kenntnis zu kopieren oder diese für sich selbst oder einen Dritten zu verwenden. Nichtbeachtung führt zu einer direkten Strafe ohne gerichtliche Intervention in Höhe von 100.000,- € pro Verstoß und 500,- € pro Tag, an dem der Verstoß andauert. Foot-Facts Lda. bleibt dabei das Recht, eine vollständige Entschädigung einschließlich entgangenem Gewinn und Kosten für den Schutz des Eigentums bleibt, erhalten.
  3. Der Käufer ist auf unsere schriftliche Aufforderung hin verpflichtet, alle Artikel, die Teil der Vereinbarung sind, einschließlich Designs, Modelle, Leisten und Formen, zurückzuschicken. Diese Pflicht zur Rückgabe beinhaltet alle vom Käufer, mit oder ohne Genehmigung von Foot-Facts Lda., hergestellten Kopien oder deren Lieferung an andere Dritte. Wenn die Rückgabe nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgt, verliert der Käufer das Recht an den Strafzahlungen und haftet außerdem für Schäden, wie in Artikel 15.2 angegeben.

   

Artikel 16 Verkaufsbedingungen

  1. Der Käufer kümmert sich darum, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf an den Kunden entsprechend anwendbar sind. Sollte der Käufer andere Bestimmungen anwenden, müssen diese zur Genehmigung an uns gesendet werden, falls sie abweichende Bestimmungen enthalten. Wir lehnen jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus beliebigem Grund oder beliebiger Art ab, wenn die erwähnten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sind. Der Käufer haftet für alle hier vorgesehenen Schäden und Kosten und er hält Foot-Facts Lda. bei allen Schäden schadlos, die Dritte möglicherweise durchsetzen möchten.


Artikel 17 Abschlussbestimmungen

  1. Das portugiesische Gesetz gilt für alle Vereinbarungen, die unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden. Alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit Angeboten, Bestellungen, Vereinbarungen oder Übereinkünften, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, oder bezüglich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst entstehen, einschließlich deren Auslegung und Erfüllung, werden (prinzipiell) beim zuständigen Gericht des Heimatbezirks von Foot-Facts Lda. vorgebracht.
  2. Alle Konflikte, die zwischen dem Käufer und Foot-Facts Lda. entstehen, einschließlich Rechtsstreitigkeiten über dieses Dokument der allgemeinen Bedingungen und dem Einzug nicht beglichener Rechnungen, werden zuerst durch den ernannten Richter am Sitz von Foot-Facts Lda. behandelt.
  3. Wo in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert, bezieht der Käufer solche ein, die von Foot-Facts Lda. für ein Angebot oder eine Preisangabe gefordert wurden. Bei Unklarheiten dienen die in englischer Sprache angegebenen allgemeinen Bedingungen als einzige korrekte Grundlage.

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